Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tourismusverbandes Wilder Kaiser
Aufenthaltsabgabe € 2,50 / Person und Nacht
(ab 01.05.2025 € 2,60 / Person und Nacht )
Ihr Beitrag zu Service und Infrastruktur.
Die Aufenthaltsabgabe (auch Kurtaxe oder Ortstaxe genannt) basiert auf einer gesetzlichen Verordnung des Landes Tirol und dient der Förderung des Tiroler Tourismus. Der Vermieter ist verpflichtet, die Aufenthaltsabgabe für das Land Tirol einzuheben. Ein Großteil der Einnahmen geht an den Tourismusverband Wilder Kaiser, der damit u.a. touristische Infrastruktur, Drucksorten, Gästebetreuung, Ski- und Wanderbusse und Veranstaltungen finanziert.
In der Ferienregion Wilder Kaiser gilt in allen 4 Orten eine Aufenthaltsabgabe von € 2,50 pro Person/Nacht (ab 01.05.2025 € 2,60). Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.